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E9 - Freigabe oder nicht?
Hallo Zusammen,
ich suche schon länger einen runden LED-Scheinwerfer für meine Vulcan. Habe diesen hier gefunden: https://www.ledperf.de/led-scheinwerfer-...en-p-33005.html
Die Firma sitzt in Frankreich und meine Nachfrage per eMail, ob das Teil zugelassen sei wurde wie folgt beantwortet: "Im Glas ist eine E9 Kennzeichnung und hat damit eine europäische Zulassung".
Heute bin ich durch Zufall am TÜV vorbei gekommen und habe mal nachgefragt. Dort erklärte mir ein Prüfer das "E9" überhaupt nicht ausreichend sei. Man brauche Freigaben für Stand~, Abblend~ und Fernlicht.
Leider war es dort sehr voll und er hatte keine Zeit mehr für mich.
Vielleicht kennt sich jemand von euch besser aus und kann mir das erklären, bzw. eine Empfehlung für einen runden LED Scheinwerfer mit Zulassung geben.
Grüße
Christian
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Bummi
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"Das internationale Genehmigungszeichen besteht u.a. aus einem Kreis, in dem sich der Buchstabe “E” und die Kennzahl des Landes befinden, das die Genehmigung erteilt hat."
.... Die Nummer 9 ist eine "europäische" Zulassung... erteilt in Spanien
!
"Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben. "
Tja, also die dem nachfolgende Nummer ist eine Typengenehmigungsnummer! Die würde ich vor dem Kauf erstmal erfragen und diese dann ggf per Google) prüfen.
Ich hoffe , ich konnte helfen,
Gruß , Bummi
PS: Bitte ein echtes Foto/Avatar von Dir hochladen , wenn Du fair bahandelt und beachtet werden willst!
__________________ Gruß aus der Hansestadt Rostock
Bummi
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bummi: 07.08.2019 18:21.
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Gertie
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Kein Impressum auf der HP. Allein das wäre MIR schon verdächtig genug. Ach ja, für 100 Euro bekommt man keinen legalen LED Scheinwerfer, zumindest nicht das ich wüsste.
__________________ Grüße aus MV
Gertie
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Auf 4 Rädern bewegt man den Körper, auf 2 Rädern die Seele.
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Da gibts ein Impressum. Mal ganz runter scrollen. Heisst dort "Über uns"
Ob erlaubt oder nicht, dazu kann ich nix beitragen. Aber das erfordert viel Fummelei einen anderen Einsatz in das original Lampengehäuse zu bauen. Du hast da drin ne Scheinwerferverstellung mittels Schrauben. Das pass meisst nicht.
Ich hol mir demnächst auch einen, aber komplett
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Red Baron unregistriert
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...nach meiner Meinung ist es so, dass es
VOLLKOMMEN EGAL
ist welche Ziffer hinter dem E steht.
E bedeutet Europa Zulassung ( also auch bei uns) und die Ziffer dahinter, welches europäische Land die Zulassung erteilt hat.
.....ganz neben bei, habe gerade mal geschaut (Wikipedia) auf meiner US Supertrap / Jardine Auspuffanlage ( eigentlich für HD ) steht eine E19 ( Rumänien) drauf.
( - dachte bis eben, das wäre eine Schwedische E Nr. - )
Der TÜV hatte im April keine Beanstandungen.....
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@Paddy
Ich habe die jetzt nochmal angeschrieben und nach der mehrstelligen Kennung gebeten. Mal schauen was da kommt.
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SU-Biker
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Das sieht nach dem Typ 2 (mit den Angel-Eyes-Tagesfahrlicht) aus. Das wäre dann ein E im Kreis und laut dem PDF:
"Ein großes „E“ in einem Kreis sagt aus, dass dieses Teil nach den Regelungen der Economic Commission for Europe (ECE) geprüft und genehmigt worden ist. Die Kennzahl „1“ in unserer Abbildung steht für Deutschland. Ebenso wie das Zeichen mit dem großen „E“ wird dieses Symbol in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft anerkannt."
Es bleibt spannend.....
Wahrscheinlich komme ich nicht darum herum ein Teil zu bestellen, zum TÜV zu fahren und zu schauen was passiert. Zur Not wieder zurücksenden, denn "Zufrieden oder erstattet" (Wer's glaubt).
Grüße
Christian
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@Paddy
Habe "PL" gefunden, gibt es tatsächlich und bedeutet: Kunststoffscheibe.
Guckst du hier: https://www.motor-talk.de/forum/aktion/A...chmentId=688076
Dort wird in den ersten beiden Spalten auch zwischen "E" und "e" unterschieden.
Da mich das Thema jetzt gepackt hat, habe ich mal an meinem Auto mit LED-Licht (original ab Werk) nachgeschaut, dort steht:
X CEVRT RL A 1b E8 17,5 PL 9283 (E8 im Kreis)
Was für'n geiler Scheiss.
Ich finde nirgends eine Erklärung für das X oder das EVRT. Da soll sich der normale TÜV Fuzzi noch auskennen?
Grüße
Christian
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SU-Biker
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OK, jetzt habe ich alle Infos gefunden
http://docplayer.org/33115517-Kennzeichn...ece-bzw-eu.html
Demnach ist
- HCR = asym. Abblend- und Fernlicht, Glühlampe oder LED
- PL = Scheinwerfer mit Kunststoffabdeckung
- E9 = Geprüft in Spanien
Sollte für den TÜV-Menschen reichen. Ich warte noch die Antwort-eMail ab und dann bestelle ich so ein Teil.
Grüße
Christian
PS. Falls es noch jemanden mit meinem Auto interessiert:
- X CEVRT = AFS - Adaptives Frontbeleuchtungssystem, Abblendlicht Klassen C, E und V mit Fernlicht, T = Funktionen entsprechen Vorschriften für Kurvenlicht
- RL = Tagfahrleuchte
- A = Standlicht / Markierlicht
- 1b = Richtungsblinker vorne
- E8 = Geprüft in Tschechien
- 17,5 = Kennzahl für max. Lichtstärke des Fernlichtes
- PL = Scheinwerfer mit Kunststoffabdeckung
- 9283 = Gutachtennummer
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SU-Biker
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Kann man denn etwas was eine E-Zulassung hat, dennoch eintragen lassen?
(Damit man den ganzen Zinnober mit den Silberblauen nicht hat)
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Mainzer unregistriert
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Zitat: |
Original wurde von Paddy, am 08. August 2019; 17:35 Uhr gepostet
Hab dieses Bild eines solchen Scheinwerfers gefunden, glaube zumindest das er es sein könnte
Die Kennung kannste dir wahrscheinlich wohin stecken.
HCR - steht für Halogen-Fern- und -Abblendlicht
PL - gibt es so nicht , zumindest finde ich nix , soll wahrscheinlich RL für Tagfahrlicht sein :)
Bin gespannt was du an Infos von denen bekommst |
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Das PL hat keine leuchtentechnische Relevanz, steht nur für Kunstoff
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Mainzer unregistriert
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Zitat: |
Original wurde von SU-Biker, am 08. August 2019; 21:43 Uhr gepostet
Kann man denn etwas was eine E-Zulassung hat, dennoch eintragen lassen?
(Damit man den ganzen Zinnober mit den Silberblauen nicht hat) |
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Wenn eine E oder e Homologation drauf ist, brauchst auch nix eintragen lassen, das Teil ist geprüft und genehmigt.
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SU-Biker
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Zitat: |
Original wurde von Mainzer, am 09. August 2019; 08:19 Uhr gepostet
Zitat: |
Original wurde von SU-Biker, am 08. August 2019; 21:43 Uhr gepostet
Kann man denn etwas was eine E-Zulassung hat, dennoch eintragen lassen?
(Damit man den ganzen Zinnober mit den Silberblauen nicht hat) |
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Wenn eine E oder e Homologation drauf ist, brauchst auch nix eintragen lassen, das Teil ist geprüft und genehmigt.
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Das ist schon klar, nur will ich mir unnötigen Ärger mit der Trachtengruppe ersparen.
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Zitat: |
Original wurde von Mainzer, am 09. August 2019; 08:19 Uhr gepostet
Zitat: |
Original wurde von SU-Biker, am 08. August 2019; 21:43 Uhr gepostet
Kann man denn etwas was eine E-Zulassung hat, dennoch eintragen lassen?
(Damit man den ganzen Zinnober mit den Silberblauen nicht hat) |
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Wenn eine E oder e Homologation drauf ist, brauchst auch nix eintragen lassen, das Teil ist geprüft und genehmigt.
Die Scheinwerfer von meinem Golf haben auch eine E NR.
*ironiemodusan* Kann ich die jetzt auch an das Moped bauen?* ironiemodusaus*
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Natürlich kannste das machen
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OK, die eMail-Antwort von den Franzosen war nicht wirklich ergiebig.
O-Ton: "Keine zusätzlichen Zahlen, die E9 erlaubt es, in Europa als Glühbirne zugelassen zu werden."
Aber das scheint den Nagel gut auf den Kopf zu treffen. Durch das "E9" in Verbindung mit "HCR", müsste eigentlich das Wichtigste gegeben sein.
Ich bestell mir jetzt mal so ein Teil und dann sehen wir weiter.
Grüße
Christian
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MeanStreakRider64
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Hi Christian,
ich habe diesen Scheinwerfer auch bei mir montiert und hatte noch keine Probleme mit dem Tüv oder der Rennleitung. (montiert seit 07.2019)
LG Ben
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