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Die letzten 10 Beiträge |
kulle |
Gibt nur noch nen mängelschein mit ca 50€Strafe zumindest keine Punkte mehr ! Kommt darauf an wie oft du von der Rennleitung angehalten wirst und sie den schnickschnack mit Messung machen . |
Paddy |
Der Sammler ist Teil der original Anlage.
Fährste diese müsste der auch montiert sein.
Haste Zubehör Teile dran sind diese entweder mit oder ohne Sammler.
Das ergibt sich aber aus der Rohrführung und der Anbau Anleitungen.
Fakt ist biste zu laut ,biste zu laut.
Und kannst Pech bei der Kontrolle haben und musst dann mit den Folgen leben. |
Sir Toby |
Zitat: |
Original wurde von Hegukstdu, am 24. Dezember 2019; 08:02 Uhr gepostet
Danke für die vielen Infos...
Euch allen eine gesegnete und besinnliche Weihnacht und ein guten Rutsch ins neue Jahr.....
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Das wünschen Dir die VN-Biker auch...
Mann sieht sich in 2020
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Hegukstdu |
Danke für die vielen Infos...
Euch allen eine gesegnete und besinnliche Weihnacht und ein guten Rutsch ins neue Jahr.....
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Micha58 |
Zitat: |
Original wurde von Kralli, am 23. Dezember 2019; 13:09 Uhr gepostet
Ein Auspuff ohne E-Nummer kann immer ein Problem bei einer Kontrolle sein. Kommt immer drauf an, wie der Grüne drauf ist.
Ich habe zwar einen Auspuff mit E-Nr, kann sie aber in die Tonne klopfen, da ich nur 98db fahren darf, der Auspuff aber durch verbrannte Dämmwolle inzwischen 107 db hat.
Bei meiner 2000er ist die VH mit 106 db eingetragen, was mir aber nix hilft wenn der Grüne rumspinnt. Beide Auspuffe haben keinen Sammler
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Kannst du an den Töpfen nicht die Dämmwolle erneuern? Also bei der V&H geht das ziemlich Problemlos. ( Wenn ich wollte
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Flesh Gordon |
Zitat: |
Original wurde von Blochi, am 23. Dezember 2019; 18:02 Uhr gepostet
Wer nicht auf Puschel hört, soll dann auch nicht weinen! |
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Hier im Sauerland würde ich nur noch absolut rechtskonform rumfahren.
Jedes WE sind Moppedkontrollen. Die sind mit Transportern und Anhängern vor Ort. Was zu laut ist oder sonst irgendwie suspekt ist wird verladen und sicher gestellt. |
Blochi |
Zitat: |
Original wurde von Hacky, am 23. Dezember 2019; 17:38 Uhr gepostet
Zitat: |
Original wurde von Puschel, am 23. Dezember 2019; 17:01 Uhr gepostet
Ja gut, dann hat eben n Hilfsarbeiter beim Kollegen
Die Plakette abgekratzt. Allerdings nicht wegen son lächerlichen
Auspuff,
Noch wat, fahr weiter
am besten man schreibt hier gar nix mehr.
Wollte dir nur die Kosten und Rennereien ersparen. Aber anscheinend ist das mitn minimalem Bußgeld abgedeckt. Also schwing dich auf dein Bock und baller
Mit erloschener Betriebserlaubnis umme ecken
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Wolfgang,
der Prophet im eigenen Land ist nie was wert.
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Hacky, toller Spruch
Den unterschreibe ich
Und
Wer nicht auf Puschel hört, soll dann auch nicht weinen! |
Hacky |
Zitat: |
Original wurde von Puschel, am 23. Dezember 2019; 17:01 Uhr gepostet
Ja gut, dann hat eben n Hilfsarbeiter beim Kollegen
Die Plakette abgekratzt. Allerdings nicht wegen son lächerlichen
Auspuff,
Noch wat, fahr weiter
am besten man schreibt hier gar nix mehr.
Wollte dir nur die Kosten und Rennereien ersparen. Aber anscheinend ist das mitn minimalem Bußgeld abgedeckt. Also schwing dich auf dein Bock und baller
Mit erloschener Betriebserlaubnis umme ecken
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Wolfgang,
der Prophet im eigenen Land ist nie was wert.
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Puschel |
Ja gut, dann hat eben n Hilfsarbeiter beim Kollegen
Die Plakette abgekratzt. Allerdings nicht wegen son lächerlichen
Auspuff,
Noch wat, fahr weiter
am besten man schreibt hier gar nix mehr.
Wollte dir nur die Kosten und Rennereien ersparen. Aber anscheinend ist das mitn minimalem Bußgeld abgedeckt. Also schwing dich auf dein Bock und baller
Mit erloschener Betriebserlaubnis umme ecken
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Red Baron |
Zitat: |
Original wurde von Puschel, am 23. Dezember 2019; 15:04 Uhr gepostet
Tüv Tüv Tüv bla bla bla, Tüv hat nix damit zu tun, siehe
Michas Post, wenn die Grünen schlecht gelaunt sind wird
Die Karre stillgelegt. Is so!!!! |
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NÖ !
Stillegen darf nur die Zulassungsstelle!
Was ein Polizeibeamter darf wäre jedoch eine Sicherstellung. Dann wird überprüft ob diese rechtmäßig war weil z.B. technische Mängel vorliegen. Was jedoch der Sachverständige feststellt und nicht der Polizist!
Dann kann DURCH DIE ZULASSUNGSSTELLE das Fahrzeug stillgelegt werden!
Der Polizist ist dann im Zweifelsfall nur der "Hilfsarbeiter" der dann die Plakette IM AUFTRAG abkrazt!
Ergo, der Polizist kann, wenn überhaupt, nur die Weiterfahrt untersagen ABER KEINESFALLS ein Fahrzeug stillegen ! |
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